Jörg Michno IT-Dienstleistungen · Walsroder Str. 351, 30855 Langenhagen
Stand: März 2026
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Jörg Michno IT-Dienstleistungen, Walsroder Str. 351, 30855 Langenhagen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Bereich KI-gestützte Webentwicklung, Chatbot-Integration und Workflow-Automation.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B). Verbrauchergeschäfte sind nicht Gegenstand dieser AGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen rechtzeitig in Textform informieren.
2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Bereich der KI-gestützten Digitalisierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Leistungen umfassen insbesondere:
Erstellung von Webseiten unter Einsatz KI-gestützter Werkzeuge,
Integration von KI-Chatbots zur automatisierten Kundenkommunikation,
Konzeption und Umsetzung von Workflow-Automationen (z. B. Terminbuchung, Lead-Qualifizierung, E-Mail-Automation),
Hosting und laufender Betrieb der erstellten Lösungen,
Wartung, Updates und technischer Support im Rahmen vereinbarter Service-Level.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrages wird.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
3 Leistungsbeschreibung
Einmalige Leistungen (Setup): Die Erstellung von Webseiten, Chatbot-Konfigurationen und Workflow-Automationen stellt eine werkvertragsähnliche Leistung gemäß §§ 631 ff. BGB dar. Es wird ein konkretes Arbeitsergebnis geschuldet, das durch Abnahme des Auftraggebers abgenommen wird.
Laufende Leistungen (monatliche Betreuung): Hosting, Wartung, Updates und Support stellen dienstvertragsähnliche Leistungen gemäß §§ 611 ff. BGB dar. Geschuldet wird die ordnungsgemäße und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht ein bestimmter Erfolg.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber allein verantwortlich.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürften einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Der Auftragnehmer wird den Mehraufwand vorab beziffern.
Leistungspakete im Überblick:
Die konkreten Paketinhalte (Starter, Business, Enterprise) werden im individuellen Angebot definiert und ergänzen diese AGB.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Sofern der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; ein entsprechender Hinweis erfolgt auf der Rechnung.
Einmalige Setup-Vergütung: Die einmalige Vergütung für die Erstellung (Setup) wird nach Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber fällig. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zur Prüfung schriftlich beanstandet. Teilabnahmen können vereinbart werden.
Monatliche Vergütung (MRR): Die laufende monatliche Vergütung für Hosting, Wartung und Support ist jeweils im Voraus bis zum 5. Werktag eines Kalendermonats fällig. Die erste monatliche Zahlung wird anteilig ab dem Tag der Abnahme berechnet.
Rechnungen werden per E-Mail im PDF-Format übermittelt. Auf Wunsch erfolgt die Rechnungsstellung über gängige Rechnungssysteme (z. B. mit XRechnung/ZUGFeRD).
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Verzugszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen die Leistungserbringung nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung auszusetzen, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Paket
Setup (einmalig)
Monatlich (MRR)
Starter
ab 649,00 €
79,00 €
Business
1.299,00 €
149,00 €
Enterprise
2.999,00 €
299,00 €
5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen. Insbesondere umfasst dies:
Inhalte und Materialien: Bereitstellung aller erforderlichen Texte, Bilder, Logos und sonstigen Inhalte in digitaler Form und in ausreichender Qualität innerhalb der vereinbarten Fristen.
Feedback und Freigaben: Zeitnahe Rückmeldung auf Entwürfe, Prototypen und Rückfragen des Auftragnehmers, spätestens innerhalb von 7 Werktagen. Die Abnahme fertiger Teilleistungen soll innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Zugänge: Bereitstellung aller notwendigen Zugangsdaten (z. B. Domain-Registrar, E-Mail-Provider, bestehende Systeme), soweit für die Leistungserbringung erforderlich.
Ansprechpartner: Benennung eines festen Ansprechpartners, der entscheidungsbefugt ist.
Technische Voraussetzungen: Sicherstellung, dass auf Seiten des Auftraggebers die vereinbarten technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Ein daraus resultierender Mehraufwand kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt hiervon unberührt.
6 Einsatz von KI-Werkzeugen
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen KI-gestützte Werkzeuge und Technologien einsetzt. Dies umfasst insbesondere den Einsatz von KI-Modellen zur Codegenerierung, Texterstellung, Bildgenerierung, Datenanalyse und Chatbot-Funktionalität.
Der Einsatz von KI-Werkzeugen ändert nichts an der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die vertragsmäßige Qualität der abgelieferten Leistungen. Sämtliche Ergebnisse werden vor Auslieferung vom Auftragnehmer auf Richtigkeit, Funktionalität und Qualität geprüft.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Nutzung von KI-Werkzeugen die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden werden nicht ohne gesonderte Vereinbarung (AVV) in KI-Systeme eingespeist.
Die Auswahl und der Einsatz konkreter KI-Werkzeuge obliegt dem fachlichen Ermessen des Auftragnehmers, sofern nicht im Einzelvertrag abweichend vereinbart.
7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Auftraggeber in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Netto-Vergütung, mindestens jedoch auf die Höhe der einmaligen Setup-Vergütung.
Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Übernahme von Garantien.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand der Datenwiederherstellung aus ordnungsgemäßen Sicherungen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte.
8 Gewährleistung
Für einmalige Leistungen (Setup) gelten die werkvertraglichen Gewährleistungsvorschriften der §§ 633 ff. BGB mit folgenden Maßgaben:
Der Auftraggeber hat etwaige Mängel innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme schriftlich unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen (Rügefrist).
Der Auftragnehmer hat das Recht, zunächst Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen stehen dem Auftraggeber Minderung oder Rücktritt zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht individuell abweichend vereinbart.
Mängel, die auf vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder auf die Nutzung nicht kompatibler Software zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Für laufende Leistungen (MRR) gelten die dienstvertraglichen Regelungen. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten. Eine Verfügbarkeitsgarantie für Hosting-Leistungen wird nur übernommen, sofern ein Service-Level-Agreement (SLA) gesondert vereinbart wurde.
Mängelansprüche sind in Textform (E-Mail genügt) geltend zu machen.
9 30-Tage-Zufriedenheitsgarantie
Für das erste Projekt eines neuen Auftraggebers gewährt der Auftragnehmer eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie. Diese beginnt mit dem Tag der Abnahme der einmaligen Leistung (Setup).
Ist der Auftraggeber mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme ohne Angabe von Gründen in Textform den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall erstattet der Auftragnehmer die gezahlte einmalige Setup-Vergütung vollständig zurück.
Bereits gezahlte monatliche Vergütung für den Zeitraum der Nutzung (anteilig ab Abnahme) wird nicht erstattet.
Bei Rücktritt nach dieser Klausel gehen sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen an den Auftragnehmer zurück. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltenen Arbeitsergebnisse nicht weiterzuverwenden und etwaige Kopien zu löschen.
Die Zufriedenheitsgarantie gilt einmalig je Auftraggeber und ausschließlich für das erste beauftragte Projekt. Sie ist nicht mit anderen Rabatten oder Sonderkonditionen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Garantie unberührt.
Hinweis: Die Zufriedenheitsgarantie ist ein freiwilliges Angebot des Auftragnehmers und stellt keine Garantie im Sinne von § 443 BGB dar.
10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Einmalige Leistungen: Der Vertrag über einmalige Leistungen (Setup) endet mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung sowie der vollständigen Bezahlung.
Laufende Leistungen (MRR):
Der Vertrag über laufende Leistungen hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab dem Beginn der monatlichen Leistungserbringung.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt wird.
Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
die andere Partei trotz schriftlicher Mahnung eine wesentliche Vertragspflicht wiederholt oder dauerhaft verletzt,
über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
der Auftraggeber mit Zahlungen länger als 60 Tage in Verzug ist.
Folgen der Kündigung:
Bei Beendigung der laufenden Leistungen stellt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers alle erstellten Daten und Inhalte in einem gängigen Format (HTML, CSV, JSON) zur Verfügung. Der Aufwand hierfür kann gesondert berechnet werden, sofern er über eine Stunde hinausgeht.
Die Hosting-Leistungen enden mit dem letzten Tag der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer behält erstellte Inhalte noch 30 Tage nach Vertragsende zur Abholung vor, danach wird gelöscht.
11 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich unbefristetes, örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages individuell erstellten Arbeitsergebnissen (Webseiten, Texte, Konfigurationen, Workflows) ein.
Das Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für eigene geschäftliche Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Unterlizenzierung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
Templates und Frameworks: An wiederverwendbaren Templates, Framework-Komponenten, Code-Bibliotheken und generischen Workflow-Bausteinen, die vom Auftragnehmer für mehrere Kunden eingesetzt werden, behält der Auftragnehmer sämtliche Rechte. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht ausschließlich im Rahmen der für ihn erstellten Lösung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Lösungen in anonymisierter oder abstrahierter Form als Referenz in seinem Portfolio zu verwenden, sofern keine vertraulichen Geschäftsinformationen offengelegt werden. Eine namentliche Nennung erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers (vgl. § 15 Founding-Customer-Programm).
Drittkomponenten (z. B. Open-Source-Bibliotheken, Schriften, Stock-Fotos) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über eingesetzte Drittkomponenten und deren Lizenzbedingungen.
Bei Beendigung des Vertrages über laufende Leistungen verbleiben die bereits eingeräumten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen beim Auftraggeber. Die Nutzung von Hosting-Infrastruktur und laufenden Diensten (z. B. Chatbot-Betrieb) endet mit dem Vertrag.
12 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Auftragnehmer stellt hierfür einen AVV-Entwurf bereit.
Der Auftraggeber bleibt im Verhältnis zu seinen Endkunden Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und die Einhaltung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen selbst verantwortlich.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Kontaktdaten, Rechnungsdaten) zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen, die dem Stand der Technik entsprechen.
13 KI-Regulierung (EU AI Act)
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen dieses Vertrages erstellten Lösungen KI-generierte Inhalte enthalten oder erzeugen können. Dies betrifft insbesondere Chatbot-Antworten, automatisiert erstellte Texte und KI-gestützt generierte Bild- oder Designelemente.
Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) bestehen ab dem 2. August 2026 Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Der Auftraggeber ist als Betreiber (Deployer) im Sinne des EU AI Act eigenverantwortlich dafür, dass KI-generierte Inhalte gegenüber seinen Endnutzern ordnungsgemäß gekennzeichnet werden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflichten im Rahmen der technischen Möglichkeiten (z. B. durch Bereitstellung entsprechender Hinweistexte oder Labels in der Chatbot-Oberfläche). Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten verbleibt beim Auftraggeber.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über wesentliche Änderungen der regulatorischen Anforderungen, die die vertragsgegenständlichen Leistungen betreffen, in angemessener Form zu informieren.
Die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten KI-Systeme sind nach Einschätzung des Auftragnehmers nicht als Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne des EU AI Act einzustufen. Sollte sich diese Einschätzung ändern, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.
14 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
Als vertraulich gelten alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Kundendaten und Preisinformationen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,
der empfangenden Partei bereits vorher bekannt waren,
von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsbeschränkung rechtmäßig erlangt wurden, oder
aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von 2 Jahren fort.
15 Founding-Customer-Programm Founding Customer
Im Rahmen des zeitlich begrenzten Founding-Customer-Programms bietet der Auftragnehmer ausgewählten Erstkunden einen rabattierten Sonderpreis auf die einmalige Setup-Vergütung des Starter-Pakets an. Der Sonderpreis beträgt 399,00 € netto (statt regulär 649,00 € netto). Die monatliche Vergütung bleibt unverändert.
Im Gegenzug räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende Rechte ein:
Video-Testimonial: Der Auftraggeber erklärt sich bereit, nach Abschluss des Projekts an einem kurzen Video-Testimonial (max. 5 Minuten) mitzuwirken, in dem er seine Erfahrungen mit den Leistungen des Auftragnehmers schildert. Der Auftraggeber hat das Recht, den finalen Schnitt vor Veröffentlichung freizugeben.
Case Study: Der Auftragnehmer darf eine schriftliche Fallstudie (Case Study) über das durchgeführte Projekt erstellen und veröffentlichen. Der Auftraggeber erhält die Case Study vor Veröffentlichung zur Freigabe. Vertrauliche Geschäftszahlen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht.
Referenznennung: Der Auftragnehmer darf den Firmennamen und das Logo des Auftraggebers auf seiner Webseite und in Marketingmaterialien als Referenzkunden aufführen.
Die Rechte gemäß Abs. 2 werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus eingeräumt. Der Auftraggeber kann die Einwilligung zur Referenznennung mit einer Frist von 30 Tagen in Textform widerrufen. Bereits veröffentlichte Materialien werden nach Widerruf innerhalb einer angemessenen Frist (max. 30 Tage) entfernt.
Die Teilnahme am Founding-Customer-Programm wird im individuellen Angebot oder Einzelvertrag gesondert vereinbart. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Die Founding-Customer-Konditionen sind mit der 30-Tage-Zufriedenheitsgarantie (§ 9) kombinierbar. Bei Inanspruchnahme der Zufriedenheitsgarantie entfallen die Rechte des Auftragnehmers aus Abs. 2.
16 Schlussbestimmungen
Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürften der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Abtretung: Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Dies gilt nicht für Geldforderungen des Auftragnehmers.
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Streitbeilegung: Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Meinungsverschiedenheiten streben die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung an.
Unterschriften
Mit ihrer Unterschrift erkennen beide Parteien die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.