Am Sonntag, dem 2. August 2026, gilt die nächste Stufe des EU AI Act. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen KI einsetzen — auch „nur" ChatGPT, Copilot oder einen Chatbot auf der Website —, stellen sich drei ehrliche Fragen: Bin ich überhaupt betroffen? Was wird konkret gefordert? Und was lasse ich getrost bleiben?
Dieser Leitfaden beantwortet alle drei — ohne Panikmache und ohne verkaufte Angst. Er ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung von jemandem, der KI-Sicherheit praktisch prüft.
Ehrlich vorab: Was am 02.08.2026 nicht startet, sind die Hochrisiko-Pflichten — die wurden per Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Wer Ihnen jetzt ein „sofortiges Komplett-Compliance-Programm" verkauft, verkauft Druck, der so nicht stimmt.
1) Was ändert sich am 02.08.2026 wirklich?
Der EU AI Act gilt gestaffelt. Zum 2. August 2026 kommen drei Dinge verbindlich dazu:
- Transparenzpflichten (Art. 50): Chatbots und KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, müssen sich als KI zu erkennen geben. KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Emotionserkennung muss offengelegt werden. Das ist die Neuerung, die die meisten KMU konkret trifft — etwa der Support-Chatbot auf der eigenen Website.
- Der Bußgeldrahmen wird voll scharf: Bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken (die bereits seit 02.02.2025 verboten sind); bis 15 Mio. € / 3 % bei vielen anderen Verstößen.
- Die Marktüberwachung arbeitet verbindlich: Es gibt ab dann Behörden, die Nachweise anfordern können.
| Datum | Was gilt |
| 2. Februar 2025 | Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) + KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) |
| 2. August 2025 | GPAI-Pflichten für Anbieter großer Basismodelle |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten (Art. 50) + Bußgeldrahmen + Marktüberwachung |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-Pflichten (per Digital Omnibus verschoben) |
Ebenso wichtig — was sich nicht ändert: Die GPAI-Pflichten gelten bereits seit August 2025 (kein neues Datum), und die schweren Hochrisiko-Pflichten kommen erst Ende 2027. Die Lage ist ernst, aber sie ist planbar.
2) Bin ich betroffen? Die ehrliche Trennschärfe
Der AI Act unterscheidet Rollen — und die entscheiden über Ihre Pflichten:
- Anbieter (Provider): Sie entwickeln ein KI-System oder lassen es unter Ihrem Namen auf den Markt. → Volle Pflichtenpalette.
- Betreiber (Deployer): Sie setzen KI nur ein — ChatGPT im Support, Copilot für Texte, ein gekaufter Chatbot. → Deutlich weniger Pflichten, aber nicht null.
Die meisten KMU sind Betreiber. Für sie heißt der 2. August 2026 konkret: KI-Systeme mit Mensch-Kontakt müssen als KI erkennbar sein (Art. 50) — und die Kernpflicht bleibt: Wissen, wo überall KI läuft, und das dokumentieren können.
3) Was konkret gefordert ist — in der Reihenfolge, die zählt
- KI-Inventur: Wo setzen wir KI ein? (Auch Schatten-KI: die Mitarbeiterin, die Kundentexte privat in ChatGPT wirft.) Eine Seite pro System genügt: Zweck, Anbieter, Datenarten.
- Risiko-Einordnung dokumentieren: Ist eines der Systeme „Hochrisiko" (z. B. Personalauswahl, Kreditwürdigkeit)? Für die meisten KMU: nein — aber die Prüfung sollte abgeheftet sein, nicht im Kopf.
- Transparenz umsetzen (Art. 50): Chatbot auf der Website? Ab 02.08. muss erkennbar sein, dass Nutzer mit einer KI sprechen. KI-generierte Texte und Bilder kennzeichnen, wo sie publiziert werden.
- Gebrauchsanweisungen lesen und befolgen: Der Betreiber-Kernpunkt. KI-Systeme haben Nutzungsbedingungen, die oft Datenverarbeitung regeln (darf ich Kundendaten eingeben oder nicht?).
- Menschliche Aufsicht sicherstellen: KI-Ergebnisse, die Menschen betreffen, brauchen einen Menschen, der gegenliest — dokumentiert, nicht behauptet.
- Technische Robustheit prüfen (bei eigenen KI-Features): Wenn Sie KI in Ihre Website oder App eingebaut haben: Ist sie gegen Angriffe wie Prompt Injection abgehärtet — und ist das nachweisbar? Das ist der Teil, den wir technisch prüfen: ehrlich, reproduzierbar, schriftlich.
4) Was Sie getrost lassen können
- Keine Panik-Zertifizierung kaufen. Es gibt kein „EU-AI-Act-Zertifikat". Wer eins verkauft, verkauft Papier.
- Keine 200-Seiten-Doku. Betreiber brauchen eine schlanke, ehrliche Dokumentation — keine Doktorarbeit.
- Keine Hektik bei der Hochrisiko-Doku. Die schweren Pflichten kommen erst 02.12.2027 — Zeit, sie sauber zu planen. Die Inventur (Punkt 1) brauchen Sie trotzdem jetzt.
- Keine KI-Verbote. Der AI Act verbietet nur konkret gelistete Praktiken. Normale KMU-Anwendungen sind nicht verboten.
5) Der ehrliche 4-Wochen-Plan
Aktionsplan
- Woche 1: KI-Inventur (1–2 Stunden): alle Systeme + Schatten-KI auf eine Seite
- Woche 2: Risiko-Einordnung dokumentieren + Transparenz prüfen: Ist der Website-Chatbot als KI erkennbar? KI-Inhalte gekennzeichnet?
- Woche 3: Gebrauchsanweisungen der Top-3-Systeme lesen, Datenregeln als interne Kurzregel formulieren
- Woche 4: Eigene KI-Features (Chatbot/Agent) technisch prüfen lassen und den Befund abheften — der Nachweis, den Sie in 2 Jahren zeigen können
- Dauerhaft: Einmal pro Quartal die Liste aktualisieren. Fertig.
6) Was technische Prüfung leisten kann — und was nicht
Kann sie: Ihre KI-Anwendung gegen bekannte Angriffsmuster testen (Prompt Injection, Daten-Exfiltration, unsichere Tool-Anbindung), Befunde schriftlich dokumentieren, reproduzierbar machen — der technische Nachweisbaustein Ihrer Dokumentation.
Kann sie nicht: Rechtsberatung, „Compliance" aus einem Guss, die Bewertung, ob Ihr Einzelfall Hochrisiko ist. Wer das verspricht, verspricht zu viel.
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Dieser Artikel ist eine technische Einordnung, keine Rechtsberatung. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls: Fachanwalt für IT-Recht. Stand: 29. Juli 2026.
Referenzen
- Europäische Union. Regulatory framework for AI. EU Digital Strategy.
- Artificial Intelligence Act. Leitfaden für kleine Unternehmen.
- ClawGuard Blog. EU AI Act für KMU: Die technische Compliance-Checkliste 2026 (mit Omnibus-Update).